Im Rahmen der künftigen Entwicklung Neugraben-Fischbeks muss auch daran gedacht werden, wie die noch bestehende Defizite des Bildungs- und Gemeinschaftszentrums (BGZ) Am Johannisland behoben werden können. Diese Defizite, die gerade im Bereich der außerschulischen Funktionen auftreten, sind schon im Rahmen der gegenwärtigen Nutzung zu beobachten, sie werden sich angesichts der künftigen Entwicklung und des bevorstehenden Einwohnerzuwachses um 10 - 12.000 Personen weiter verstärken.
Das Konzept des BGZ, eine Mehrzahl öffentlicher und privaten Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen örtlich zusammenzufassen, die sich gegenseitig befruchten und auch gemeinsam über Räume und Einrichtungen verfügen können, ist zu begrüßen. Die Realisierung ist aber konzeptionell und finanziell verbesserungsbedürftig, das BGZ muss ertüchtigt werden. Damit eröffnet sich zugleich die Möglichkeit, ein Problem zu lösen, das so erst durch diese Zusammenfassung entstanden ist: Früher war die Falkenberghalle, Aula der Schule am Heidrand, die hierfür aus Sondermitteln der Bezirksversammlung zu einem Veranstaltungsort für vielfältige Nutzungen wie Theater-Gastspiele, Auftritte von Chören und eigene Veranstaltungen der Verwaltung umgebaut worden war, geeignet. Die seinerzeit beabsichtigte Verlagerung dieser Aktivitäten zum BGZ ist kaum möglich gewesen, weil die dort errichtete Pausenhalle allein auf den Bedarf der Ganztagsgrundschule ausgerichtet ist. Insbesondere fehlt es an einer Bühne mit den dazugehörigen Nebenräumen, die das Auftreten größerer Gruppen gestattet. Die akustischen Voraussetzungen reichen nicht einmal für kleinere Veranstaltungen.
Auch einige der vom Kulturhaus Süderelbe genutzte Räume sowie die Nebenräume der Sporthalle sind in ihrer gegenwärtigen Form wenig einladend. Insgesamt ließe sich bei einer Veränderung und teilweisen Ergänzung der Räumlichkeiten eine sehr viel intensivere Nutzung des Gesamtbestandes ermöglichen. Dafür müßte dann auch das bestehende Centermanagement ausgebaut werden.
Die Entwicklung einer solchen zukunftsorientierten Planung übersteigt die Möglichkeiten ehrenamtlicher Arbeit. Deshalb sollte das Bezirksamt die Überarbeitung des Nutzungskonzeptes des BGZ einschl. der Klärung gastronomischer Möglichkeiten und die Prüfung der sich daraus ergebenden baulichen und finanziellen Konsequenzen bei einem geeigneten Planungsbüro in Auftrag geben.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch die für Busse unzulängliche Straßenerschließung überprüft werden.